Namensänderungen durchführen

Auch wenn heutzutage immer mehr Männer den Namen Ihrer Frau annehmen und manche Paare einfach Ihre Geburtsnamen beibehalten, ist dieser Punkt doch etwas das eher uns Frauen etwas angeht.

Habt Ihr den Nachnamen Eures Partners angenommen, so müsst Ihr das allen wichtigen Stellen und Personen mitteilen. Ich habe hier eine Auflistung von Stellen, wo die Änderung mitgeteilt werden muss:

Klingelschild und Namen am Briefkasten ändern

  • Arbeitgeber informieren
  • Geldinstitut, Versicherungen, Bausparkasse etc. informieren
  • Finanzamt informieren
  • Lohnsteuerkarte ändern lassen (bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
  • Krankenkasse informieren
  • Zeitungs-/Zeitschriftenabos anpassen lassen
  • Gas- und E-Werk informieren
  • neuen Personalausweis beantragen
  • Führerschein neu beantragen
  • Fahrzeugpapiere ändern lassen

Diese Aufzählung ist wie alle anderen auch nicht abschließend. Also überlegt, was und wer in Eurem Fall noch informiert werden muss. Oft merkt man erst nach einer gewissen Zeit wen man vergessen hat, wenn z. B. der Jahresbeitrag von der Gewerkschaft, dem Sportverein etc. vom Konto abgebucht wird. Aber dann ist es noch früh genug auch dort bescheid zu geben.

Bei vielen der oben genannten müsst Ihr eine Heiratsurkunde vorlegen, macht Euch also genügend Kopien, dann könnt Ihr sie am besten gleich mitschicken. Das spart Arbeit und Porto.